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Unfall mit Radfahrer oder E-Scooter: So hilfst du richtig

Im Stadtverkehr im Ruhrgebiet sind immer mehr Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter unterwegs. Unfälle mit Autos passieren häufig beim Abbiegen oder beim Öffnen von Autotüren. Wer helfen will, sollte die Besonderheiten kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radfahrer und E-Scooter-Fahrer haben keine Knautschzone – Verletzungen sind oft ernster, als es aussieht.
  • Fahrradhelme werden bei bewusstlosen Personen in der Regel geöffnet bzw. abgenommen, damit die Atemwege frei sind.
  • Als Unfallbeteiligter musst du bleiben, helfen und die Polizei verständigen.

Typische Unfallsituationen

Viele Unfälle zwischen Autos und Radfahrern entstehen in vorhersehbaren Situationen:

  • Rechtsabbiegen, wenn der Radfahrer geradeaus fährt
  • Dooring – eine Autotür wird geöffnet, ohne auf den Radverkehr zu achten
  • Ausfahrten und Einmündungen
  • Überholen mit zu geringem Abstand (innerorts sind mindestens 1,5 m vorgeschrieben, außerorts 2 m)

Gerade für Fahranfänger lohnt sich der Schulterblick – er gehört nicht ohne Grund zur Fahrprüfung.

Erste Hilfe: worauf du achtest

Sichere die Unfallstelle wie bei jedem anderen Unfall ab und setze den Notruf ab. Sprich die verletzte Person an. Ist sie bewusstlos und trägt einen Helm, öffnest du den Kinnriemen und nimmst den Helm vorsichtig ab, damit du die Atmung prüfen und die Atemwege freimachen kannst. Danach gilt das Bekannte: Seitenlage bei normaler Atmung, Herzdruckmassage, wenn keine normale Atmung vorhanden ist.

Unsichtbare Verletzungen

Auch wenn die Person wieder aufsteht und sagt, alles sei in Ordnung: Kopfverletzungen und innere Verletzungen können sich erst später zeigen. Rate dazu, sich ärztlich untersuchen zu lassen, und achte auf Schockzeichen. Lass die Person nicht direkt weiterfahren, wenn sie benommen wirkt.

Wenn du beteiligt bist

Bist du selbst am Unfall beteiligt, musst du am Unfallort bleiben, helfen und die Feststellung deiner Personalien ermöglichen. Bei Verletzten verständigst du immer die Polizei. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht (§ 142 StGB) – auch dann, wenn der Schaden gering scheint. Für Fahranfänger in der Probezeit hat ein solches Delikt besonders gravierende Folgen.

Abstand beim Überholen

Seit 2020 schreibt die StVO beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern mit Kraftfahrzeugen einen Mindestabstand vor: innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter (§ 5 Abs. 4 StVO). Wer diesen Abstand nicht einhalten kann, muss hinter dem Radfahrer bleiben, bis Überholen sicher möglich ist. Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Abstände, da sie wie Radfahrer behandelt werden.

Gerade in engen Ruhrgebietsstraßen mit parkenden Autos ist das eine echte Herausforderung. Geduld zahlt sich hier aus – ein paar Sekunden Wartezeit sind besser als ein Unfall.

Abbiegeunfälle: der tote Winkel

Ein großer Teil der schweren Radunfälle passiert beim Rechtsabbiegen. Autos und vor allem Lkw übersehen Radfahrer, die rechts neben ihnen geradeaus fahren. Seit 2020 dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren (§ 9 Abs. 6 StVO). Für alle gilt: Schulterblick, Spiegel, langsam abbiegen.

In der Fahrschule lernst du den Schulterblick von Anfang an. Er gehört auch in der praktischen Prüfung zu den Punkten, auf die Prüfer besonders achten.

Dooring: Unfälle beim Aussteigen

Wer die Autotür öffnet, ohne nach hinten zu schauen, kann Radfahrer zu Fall bringen – das sogenannte Dooring. Eine einfache Technik hilft: der „holländische Griff“. Dabei öffnest du die Fahrertür mit der rechten Hand. Dein Oberkörper dreht sich dadurch automatisch nach hinten, und du siehst Radfahrer, die sich nähern.

Kommt es doch zum Unfall, gilt dasselbe wie bei jedem anderen Unfall: absichern, helfen, Notruf. Du bist dann Unfallbeteiligter und musst am Ort bleiben.

Besonderheiten bei E-Scootern

E-Scooter-Fahrer tragen selten Helm. Stürze führen deshalb oft zu Kopf- und Gesichtsverletzungen. E-Scooter brauchen eine Versicherungsplakette, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, und sie dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren. Bei einem Unfall mit einem E-Scooter notierst du dir deshalb neben den Personalien auch das Versicherungskennzeichen.

Bei Leih-Scootern ist oft auf dem Fahrzeug eine Nummer zu finden, über die der Anbieter den Nutzer zuordnen kann.

Checkliste nach einem Radunfall

  • Unfallstelle absichern, Warnblinker an
  • Radfahrer ansprechen und nicht sofort aufstehen lassen
  • Auf Kopfverletzungen achten, besonders ohne Helm
  • Bei Verletzten Notruf 112
  • Personalien austauschen, Zeugen notieren
  • Fotos von Fahrzeugen und Unfallstelle machen

Typische Gefahrenstellen für Radfahrende

Viele Unfälle mit Radfahrern passieren beim Rechtsabbiegen von Autos und Lkw, beim Öffnen von Autotüren („Dooring“) und an Einmündungen, an denen Radwege die Fahrbahn kreuzen. Wer Auto fährt, sollte deshalb vor dem Abbiegen und vor dem Aussteigen immer über die Schulter schauen. Ein hilfreicher Trick ist der „holländische Griff“: die Tür mit der rechten Hand öffnen, damit sich der Oberkörper automatisch nach hinten dreht.

Häufige Fragen

Muss ich bei einem leichten Sturz eines Radfahrers die Polizei rufen?

Bei Verletzten solltest du die Polizei verständigen. Bei reinen Sachschäden reicht es oft, Daten auszutauschen – im Zweifel rufst du die 110.

Gilt der Mindestabstand auch für E-Scooter?

Ja. Beim Überholen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die gleichen Mindestabstände wie bei Radfahrern.

Kommt das in der Theorieprüfung?

Ja. Fragen zum Verhalten gegenüber Radfahrern und zum Überholabstand gehören zum Fragenkatalog.

Muss ein Radfahrer nach einem Unfall seine Daten herausgeben?

Ja. Auch Radfahrer sind Unfallbeteiligte und müssen ihre Personalien angeben. Unfallflucht ist auch mit dem Fahrrad strafbar.

Wer haftet, wenn ein Radfahrer gegen mein parkendes Auto fährt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Tauscht in jedem Fall die Daten aus und dokumentiert die Situation. Die Haftungsfrage klären dann die Versicherungen.

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