Sehtest oder augenärztliches Gutachten? Was du für Lkw und Bus brauchst
Wer Lkw oder Bus fahren will, trägt mehr Verantwortung. Deshalb sind die gesundheitlichen Anforderungen an die Fahrer höher als bei Auto und Motorrad. Das betrifft vor allem das Sehvermögen.
Das Wichtigste in Kürze
Für die Klassen C und D brauchst du eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV.
Dazu kommt eine allgemeine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV.
Die Nachweise sind nur begrenzt gültig – manche Behörden verlangen, dass sie nicht älter als ein Jahr sind.
Welche Klassen betroffen sind
Die strengeren Anforderungen gelten für alle Lkw- und Busklassen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sie gelten sowohl für die erste Erteilung als auch für jede Verlängerung. Für den Busführerschein kommen außerdem weitere Untersuchungen dazu, etwa ein Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV.
Was die augenärztliche Untersuchung prüft
Bei der Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV prüft ein Augenarzt unter anderem:
die zentrale Tagessehschärfe auf jedem Auge einzeln und beidäugig
das Gesichtsfeld
das Farbsehen
das Stellungsvermögen und die Beweglichkeit der Augen
das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit
Die Mindestwerte sind höher als beim einfachen Sehtest. Ob du sie erreichst, kann dir nur der Augenarzt sagen.
Die allgemeine ärztliche Untersuchung
Zusätzlich brauchst du eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV. Sie kann zum Beispiel beim Hausarzt, Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner gemacht werden. Geprüft wird, ob Erkrankungen vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder neurologische Erkrankungen.
Neben dem Auge wird auch deine allgemeine Gesundheit geprüft (Anlage 5 FeV). Ein Arzt, zum Beispiel ein Hausarzt, Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner, untersucht unter anderem Herz und Kreislauf, Nervensystem und Stoffwechsel. Gefragt wird auch nach Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie oder Schlafstörungen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können.
Für die Busklassen kommt zusätzlich eine Prüfung der psychischen Leistungsfähigkeit hinzu, etwa Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration und Reaktion. Diese wird von speziellen Begutachtungsstellen durchgeführt.
Fristen beachten
Die Untersuchungen sind nicht unbegrenzt gültig. Die Führerscheinstellen verlangen in der Regel, dass die ärztlichen Nachweise bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind. Plane die Termine deshalb so, dass du den Antrag zeitnah danach einreichen kannst. Bei Verlängerungen kannst du die Untersuchungen ebenfalls rechtzeitig vor Ablauf machen.
Kosten
Die Untersuchungen sind keine Kassenleistung. Die Kosten richten sich nach der ärztlichen Gebührenordnung und dem Umfang. Wer über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert wird, sollte vorab klären, ob die Untersuchungen mit übernommen werden.
Das augenärztliche Zeugnis
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE reicht der einfache Sehtest nicht. Du brauchst ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 6 FeV). Der Augenarzt prüft neben der Sehschärfe auch das Gesichtsfeld, das Farbensehen, das Stereosehen und das Dämmerungssehen bzw. die Blendempfindlichkeit. Die Anforderungen an die Sehschärfe sind höher als bei Pkw.
Für die Untersuchung gibt es amtliche Formulare, die der Arzt ausfüllt. Lass dir am besten vorher von deiner Führerscheinstelle oder Fahrschule sagen, welche Formulare du mitbringen sollst.
Wie alt dürfen die Nachweise sein?
Die ärztlichen Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung nicht zu alt sein. Wie aktuell sie sein müssen, sagt dir deine Führerscheinstelle. Plane die Untersuchungen deshalb zeitnah vor dem Antrag, aber nicht erst in letzter Minute, denn Termine beim Augenarzt können Wochen dauern.
Typische Hürden
Probleme gibt es häufig beim Farbensehen und beim Gesichtsfeld. Eine Rot-Grün-Schwäche ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund, kann aber bei den Busklassen zu Einschränkungen führen. Auch eine starke Fehlsichtigkeit kann Auflagen nach sich ziehen. Wer weiß, dass er eine Augenerkrankung hat, sollte vor Beginn der teuren Lkw- oder Busausbildung prüfen lassen, ob die Anforderungen erfüllbar sind.
Verlängerung der Lkw- und Busklassen
Die Klassen C und D werden befristet erteilt, in der Regel für fünf Jahre. Für jede Verlängerung brauchst du erneut die ärztlichen Nachweise. Für die Busklassen kommt ab einem bestimmten Alter erneut die Prüfung der psychischen Leistungsfähigkeit hinzu. Bei der Verlängerung musst du keine neue Fahrprüfung ablegen, solange die Klasse nicht abgelaufen ist. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Verlängerung von Lkw- und Busführerscheinen.
Checkliste Nachweise Lkw und Bus
Augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV
Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
Bei Busklassen: Nachweis über die psychische Leistungsfähigkeit
Amtliche Formulare deiner Behörde verwenden
Auf das Ausstellungsdatum achten
Häufige Fragen
Kann der Optiker die Untersuchung für Lkw machen?
Nein. Für die Lkw- und Busklassen ist ein Augenarzt nötig.
Muss ich bei der Verlängerung von C/CE wieder zum Augenarzt?
Ja. Bei jeder Verlängerung musst du die gesundheitliche Eignung erneut nachweisen.
Gibt es spezielle Formulare?
Ja, die Vordrucke entsprechen den Mustern der FeV. Viele Ärzte haben sie vorrätig, sonst bekommst du sie bei der Führerscheinstelle.
Werden die Untersuchungskosten von der Krankenkasse übernommen?
Nein, Untersuchungen für den Führerschein sind in der Regel keine Kassenleistung. Bei beruflicher Nutzung übernehmen manchmal Arbeitgeber oder Förderstellen die Kosten.
Reicht der Betriebsarzt für die Untersuchung?
Für die allgemeine Untersuchung nach Anlage 5 FeV kann auch ein Betriebs- oder Arbeitsmediziner zuständig sein. Für das Augenzeugnis brauchst du einen Augenarzt.
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