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Passbild mit Brille, Kopftuch oder Bart: Was ist erlaubt?

Nicht jeder passt in das Standardschema eines Passfotos. Brillenträger, Menschen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, oder Personen mit medizinischen Besonderheiten fragen sich oft, was erlaubt ist. Die gute Nachricht: Für die meisten Fälle gibt es klare Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Brillen sind erlaubt, wenn die Augen klar zu sehen sind – keine Spiegelungen, keine getönten Gläser.
  • Kopfbedeckungen sind aus religiösen Gründen ausnahmsweise erlaubt, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist.
  • Bart, Make-up und Frisur sind kein Problem, solange du gut erkennbar bist.

Brille

Du darfst mit Brille fotografiert werden, wenn:

  • die Augen klar und deutlich zu sehen sind
  • die Gläser nicht getönt sind (Sonnenbrillen sind nicht erlaubt)
  • keine Reflexionen auf den Gläsern entstehen
  • der Rahmen nicht über die Augen ragt

Wenn du die Brille beim Fahren tragen musst, ist das unabhängig vom Foto: Die Auflage steht als Schlüsselzahl 01 im Führerschein.

Kopftuch, Turban und andere religiöse Kopfbedeckungen

Grundsätzlich sind Kopfbedeckungen auf biometrischen Fotos nicht erlaubt. Aus religiösen Gründen können die Behörden aber Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist, dass das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn vollständig sichtbar ist und keine Schatten auf das Gesicht fallen. Eine Gesichtsverschleierung ist auf dem Foto nicht möglich. Frag im Zweifel vorab bei deiner Führerscheinstelle nach, wie sie mit solchen Ausnahmen umgeht.

Medizinische Gründe

Auch aus medizinischen Gründen kann eine Kopfbedeckung erlaubt sein, zum Beispiel während einer Chemotherapie. Bei Augenklappen oder anderen Besonderheiten entscheidet die Behörde im Einzelfall. Hier hilft oft eine kurze ärztliche Bescheinigung.

Bart, Make-up, Frisur

Bart und Frisur sind deine Sache. Wichtig ist nur, dass das Gesicht zu erkennen ist und keine Haare die Augen verdecken. Veränderst du dein Aussehen später stark, ist der Führerschein trotzdem gültig. Bei sehr großen Abweichungen kann bei Kontrollen aber Erklärungsbedarf entstehen.

Kinder und Jugendliche

Für den Mofa- oder AM-Führerschein mit 15 oder 16 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Gerade bei Jugendlichen achten die Behörden darauf, dass das Foto aktuell ist, weil sich das Aussehen schnell verändert.

Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich soll das Gesicht auf einem biometrischen Passbild ohne Kopfbedeckung abgebildet werden. Ausnahmen gibt es aus religiösen und aus medizinischen Gründen. Das Gesicht muss aber in jedem Fall vom unteren Kinnrand bis zur Stirn vollständig erkennbar sein, Schatten im Gesicht sind zu vermeiden. Die Ausnahmeregeln sind bei Personalausweis und Pass ähnlich wie beim Führerschein.

Religiöse Kopfbedeckungen in der Praxis

Kopftuch, Turban oder Kippa sind auf dem Führerscheinfoto in der Regel erlaubt, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden. Das Kopftuch sollte eng am Kopf anliegen und das Gesicht frei lassen. Ein Gesichtsschleier wie Niqab oder Burka ist auf dem Passbild nicht erlaubt, da das Gesicht erkennbar sein muss. Auch beim Autofahren ist das Verhüllen des Gesichts nach § 23 Abs. 4 StVO verboten.

Manche Behörden verlangen einen formlosen Nachweis oder eine Erklärung, dass die Kopfbedeckung aus religiösen Gründen getragen wird. Frag im Zweifel vorher nach.

Medizinische Hilfsmittel

Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Augenklappen oder ein Verband können auf dem Foto zu sehen sein, wenn sie dauerhaft getragen werden müssen. Bei einer Perücke aus medizinischen Gründen gibt es keine Probleme, solange das Gesicht frei bleibt. Wer zum Beispiel während einer Chemotherapie eine Kopfbedeckung tragen muss, sollte mit der Behörde klären, ob ein ärztlicher Nachweis nötig ist.

Brille: lieber ohne?

Eine Brille darf auf dem Foto getragen werden, wenn die Augen klar erkennbar sind, das Gestell die Augen nicht verdeckt und keine Spiegelungen auf den Gläsern zu sehen sind. Getönte Gläser und Sonnenbrillen sind nicht erlaubt. Viele Fotografen empfehlen, das Foto ohne Brille zu machen, weil es dann weniger Probleme mit Reflexionen gibt. Auch wenn im Führerschein die Schlüsselzahl 01 eingetragen wird, musst du auf dem Foto keine Brille tragen.

Bart, Tattoos und Make-up

Ein Bart ist auf dem Passbild kein Problem. Er sollte deinem aktuellen Aussehen entsprechen. Auch Tattoos im Gesicht dürfen sichtbar sein, sie gehören zu deinem Erscheinungsbild. Make-up ist erlaubt, solange es dezent bleibt und das Gesicht nicht verändert. Stark glänzende Produkte können Reflexionen verursachen, deshalb lieber matt schminken.

Checkliste für Fotos mit Kopfbedeckung oder Brille

  • Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar
  • Keine Schatten auf dem Gesicht
  • Kopfbedeckung nur aus religiösen oder medizinischen Gründen
  • Brille ohne Spiegelung, Augen gut erkennbar
  • Im Zweifel vorher bei der Behörde nachfragen

Häufige Fragen

Darf ich auf dem Foto ein Hörgerät tragen?

Ja, Hörgeräte sind kein Problem.

Wie weise ich religiöse Gründe nach?

Ein besonderer Nachweis wird meist nicht verlangt. Frag bei deiner Behörde nach, ob sie etwas Bestimmtes erwartet.

Muss ich auf dem Foto Piercings entfernen?

Nicht unbedingt. Sie dürfen aber das Gesicht nicht verdecken und keine Reflexionen verursachen.

Darf ich auf dem Foto eine Mütze tragen?

Nein, modische Kopfbedeckungen wie Mützen oder Caps sind nicht erlaubt.

Was mache ich, wenn das Foto mit Kopftuch abgelehnt wird?

Frag nach dem genauen Grund. Häufig liegt es an Schatten oder einem nicht vollständig sichtbaren Gesicht, nicht am Kopftuch selbst.

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