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Führerschein für Minderjährige: Einverständnis der Eltern

Mit 15 die Mofa-Prüfbescheinigung, mit 16 der Roller oder die 125er, mit 17 begleitet Auto fahren: Viele beginnen früh mit dem Führerschein. Weil Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind, brauchen sie für den Antrag die Zustimmung ihrer Eltern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer bei Antragstellung minderjährig ist, braucht die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben in der Regel beide Elternteile.
  • Betroffen sind zum Beispiel AM, A1, BF17 und Mofa.

Welche Klassen betroffen sind

Typische Klassen, die vor dem 18. Geburtstag erworben werden:

  • Mofa-Prüfbescheinigung ab 15
  • AM (Roller bis 45 km/h) ab 16, in einigen Bundesländern ab 15
  • A1 (bis 125 ccm) ab 16
  • L und T für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • BF17 (begleitetes Fahren) ab 17

Für alle Anträge, die du als Minderjährige oder Minderjähriger stellst, gilt die Zustimmungspflicht.

Wer unterschreiben muss

Haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen in der Regel beide zustimmen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, reicht dessen Unterschrift – oft mit einem Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Bei Vormundschaft unterschreibt der Vormund. Die Behörden haben dafür eigene Vordrucke oder einen Abschnitt im Antragsformular.

Persönlich erscheinen?

Bei vielen Behörden muss der Antrag persönlich gestellt werden. Die Eltern müssen nicht immer mitkommen, wenn die Einverständniserklärung unterschrieben vorliegt. Manche Behörden verlangen eine Kopie des Ausweises der Eltern. Was deine Stadt verlangt, steht in der Unterlagenliste unter Führerscheinantrag – Unterlagen je Stadt.

Was Eltern wissen sollten

Mit der Unterschrift stimmen die Eltern der Ausbildung und Prüfung zu. Für die Kosten der Fahrschule schließen Minderjährige den Ausbildungsvertrag in der Regel ebenfalls mit Zustimmung der Eltern ab. Beim begleiteten Fahren können die Eltern selbst Begleitpersonen sein, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Klassen mit Mindestalter unter 18

Einige Klassen kannst du schon als Minderjähriger erwerben: die Mofa-Prüfbescheinigung ab 15, Klasse AM ab 16 (in einigen Bundesländern ab 15), A1 ab 16, L und T ab 16 und das begleitete Fahren BF17 mit Antrag ab 16,5 Jahren. Ob AM ab 15 in deinem Bundesland gilt, erfährst du bei deiner Führerscheinstelle. Für alle diese Fälle brauchst du die Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. der Sorgeberechtigten.

Die Einverständniserklärung

Die Erklärung ist meist Teil des Antragsformulars oder ein eigenes Formular der Führerscheinstelle. Unterschreiben müssen in der Regel alle Sorgeberechtigten – bei gemeinsamem Sorgerecht also beide Elternteile. Bei alleinigem Sorgerecht reicht die Unterschrift eines Elternteils, oft mit Nachweis. Manchmal wird eine Kopie des Personalausweises der Eltern verlangt.

Fülle die Erklärung sorgfältig aus. Fehlende Unterschriften gehören zu den häufigsten Gründen für Rückfragen.

Was Eltern finanziell erwartet

Eltern zahlen oft einen Großteil der Führerscheinkosten. Es lohnt sich, vorher offen über die Kosten zu sprechen: Grundgebühr, Fahrstunden, Prüfungen, Gebühren der Behörde und Nebenkosten wie Erste Hilfe, Sehtest und Passbild. Wer vorher einen Überblick hat, erlebt weniger Überraschungen.

Fahrschulvertrag mit Minderjährigen

Den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule müssen bei Minderjährigen ebenfalls die Eltern unterschreiben. Darin stehen Preise, Leistungen und Bedingungen. Eltern sollten den Vertrag genau lesen, vor allem die Regelungen zu Stornierungen von Fahrstunden und zu Preisänderungen.

Begleiten und unterstützen

Eltern können ihre Kinder auf dem Weg zum Führerschein gut unterstützen: beim Lernen der Theoriefragen, beim Einhalten von Terminen und – beim begleiteten Fahren – als Begleitperson. Wichtig ist eine entspannte Atmosphäre. Druck und Vergleiche mit Geschwistern oder Freunden helfen niemandem.

Checkliste für Eltern

  • Klasse und Mindestalter klären
  • Antragsformular und Einverständniserklärung unterschreiben
  • Fahrschulvertrag lesen und unterschreiben
  • Kostenrahmen gemeinsam besprechen
  • Erste Hilfe, Sehtest und Passbild planen
  • Bei BF17: Begleitpersonen bestimmen

Beispiel aus der Praxis

Elif ist 16 und möchte BF17 machen. Ihre Eltern leben getrennt, haben aber gemeinsames Sorgerecht. Beide unterschreiben die Einverständniserklärung, und Elifs Mutter und Onkel werden als Begleitpersonen eingetragen. Mit allen Unterlagen ist der Antrag schnell durch.

Wenn Eltern im Ausland leben

Lebt ein Elternteil im Ausland, kann die Unterschrift schwierig werden. Frag bei der Behörde nach, ob eine Unterschrift per Post oder eine beglaubigte Vollmacht möglich ist. Plane dafür genug Zeit ein.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Besprecht als Familie früh, welche Klasse sinnvoll ist und wann der Führerschein fertig sein soll. Legt dann gemeinsam fest, wer welche Aufgaben übernimmt: Erste-Hilfe-Kurs buchen, Sehtest machen, Passbild besorgen, Formulare unterschreiben. Mit Fahrschulpapiere habt ihr alle Unterlagen an einem Ort und könnt den Status gemeinsam verfolgen.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich in NRW Roller fahren?

Bundesweit gilt für Klasse AM ein Mindestalter von 16 Jahren; einige Bundesländer erlauben AM ab 15. Ob das in deinem Bundesland gilt, erfährst du bei deiner Führerscheinstelle.

Was ist, wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist?

Sprich mit der Behörde. In besonderen Fällen gibt es Lösungen, etwa über eine Vollmacht.

Gilt die Zustimmung auch für die Prüfung?

Ja, die Zustimmung umfasst das gesamte Verfahren.

Was passiert, wenn ein Elternteil nicht unterschreiben will?

Dann kann der Antrag in der Regel nicht bearbeitet werden. In Streitfällen kann ein Familiengericht entscheiden.

Brauche ich mit 18 noch die Unterschrift der Eltern?

Nein. Mit Volljährigkeit unterschreibst du alles selbst – auch den Fahrschulvertrag.

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Tipp: Bei Fahrschulpapiere gibst du deine Daten einmal ein, wir wählen den passenden Antrag deiner Führerscheinstelle, füllen ihn vor und zeigen dir, was noch fehlt.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.

Bereit? Dann starten wir deine Papiere.

Daten einmal eingeben – wir kümmern uns um Kurs, Sehtest, Passbild, Antrag und Übersetzung. Ein Service der JP Fahrschule.

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