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Wer darf meinen Führerschein übersetzen?

Wer mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fährt oder ihn umschreiben lässt, braucht oft eine Übersetzung. Entscheidend ist, wer sie anfertigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Übersetzung muss von einer anerkannten Stelle stammen.
  • Dazu gehören ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer, international anerkannte Automobilclubs und bestimmte Behörden.
  • Eine eigene Übersetzung oder eine von Bekannten wird nicht anerkannt.

Was die Verordnung sagt

Nach § 29 Abs. 2 FeV muss ein ausländischer Führerschein, in der Regel mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss von einer dafür anerkannten Stelle stammen.

Anerkannte Stellen

  • in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer
  • international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates
  • ein Berufskonsularbeamter oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat
  • weitere amtlich bestimmte Stellen

Was nicht reicht

Eine selbst angefertigte Übersetzung, eine Übersetzung von Familienangehörigen oder ein maschinelles Übersetzungstool reichen nicht.

Tipp

Frag vorab bei deiner Führerscheinstelle nach, ob sie bestimmte Anforderungen stellt. Bei Fahrschulpapiere organisieren wir die Übersetzung über unsere Partner.

Woran du eine anerkannte Übersetzung erkennst

Eine anerkannte Übersetzung trägt in der Regel Unterschrift und Stempel des Übersetzers bzw. der Stelle sowie einen Bestätigungsvermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Sie ist fest mit einer Kopie des Originals verbunden oder nimmt eindeutig Bezug darauf. Fehlt einer dieser Bestandteile, kann die Führerscheinstelle die Übersetzung zurückweisen.

Übersetzung aus dem Heimatland

Eine Übersetzung, die im Ausstellungsstaat angefertigt wurde, wird nur anerkannt, wenn sie von einer der genannten Stellen stammt – zum Beispiel von einem international anerkannten Automobilclub dieses Staates. Eine einfache Übersetzung durch ein Büro im Heimatland reicht oft nicht. Lieber vorher fragen, als zweimal zahlen.

Übersetzung für das Fahren und für die Umschreibung

Es gibt zwei Situationen, in denen eine Übersetzung wichtig wird. Erstens beim Fahren in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein, der nicht auf Deutsch ist und nicht dem internationalen Muster entspricht. Zweitens bei der Umschreibung in einen deutschen Führerschein, wenn die Führerscheinstelle die Angaben prüfen muss.

In beiden Fällen gelten ähnliche Anforderungen an die übersetzende Stelle. Trotzdem lohnt es sich, vorher bei der Behörde nachzufragen, ob sie bestimmte Formen bevorzugt.

Vereidigte Übersetzer

Vereidigte oder ermächtigte Übersetzer sind von einem Gericht für eine bestimmte Sprache zugelassen. Sie bestätigen mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Solche Übersetzungen werden von Führerscheinstellen in der Regel anerkannt.

Du findest vereidigte Übersetzer zum Beispiel über die Datenbank der Justizverwaltungen der Länder. Achte darauf, dass der Übersetzer für die Sprache deines Führerscheins zugelassen ist.

Automobilclubs

Auch Automobilclubs wie der ADAC erstellen Übersetzungen ausländischer Führerscheine. Diese Übersetzungen sind speziell für Führerscheine gemacht und enthalten alle wichtigen Angaben in standardisierter Form. Für das Fahren in Deutschland werden sie anerkannt.

Ob die Führerscheinstelle für die Umschreibung zusätzlich eine andere Übersetzung verlangt, ist unterschiedlich. Kläre das vorher, um doppelte Kosten zu vermeiden.

Konsulat oder Botschaft

Manche Staaten bieten über ihre Botschaft oder ihr Konsulat Übersetzungen des Führerscheins an. Diese gelten als Übersetzung einer diplomatischen Stelle des Ausstellungsstaats und werden anerkannt. Oft kann das Konsulat gleichzeitig eine Bestätigung der Fahrerlaubnis ausstellen.

Das spart Zeit, wenn beides gebraucht wird. Allerdings sind Termine bei Konsulaten oft knapp. Plane genug Vorlauf ein.

Internationaler Führerschein als Alternative

Ein internationaler Führerschein nach dem Wiener oder Genfer Abkommen kann für das Fahren in Deutschland eine Übersetzung ersetzen. Er gilt aber nur zusammen mit dem nationalen Führerschein und muss im Ausstellungsstaat ausgestellt worden sein.

Für die Umschreibung reicht ein internationaler Führerschein meist nicht als Übersetzung. Die Behörde braucht eine vollständige Übersetzung des nationalen Führerscheins.

Übersetzungen durch Privatpersonen

Eine Übersetzung durch Freunde, Familie oder dich selbst wird nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn die Person die Sprache perfekt spricht. Entscheidend ist, dass die Übersetzung von einer anerkannten Stelle kommt und das bestätigt wird.

Auch Übersetzungen aus Online-Übersetzungsprogrammen reichen nicht. Sie können als Hilfe für dich selbst dienen, aber nicht als Nachweis bei Behörden oder der Polizei.

Beispiel aus der Praxis

Lina hat einen Führerschein aus dem Libanon. Für die Umschreibung lässt sie ihn von einer vereidigten Übersetzerin für Arabisch übersetzen. Die Übersetzung enthält alle Angaben, auch Klassen und Ausstellungsbehörde. Die Führerscheinstelle akzeptiert sie ohne Rückfragen.

Übersetzung und Kopie gemeinsam einreichen

Reiche die Übersetzung immer zusammen mit einer Kopie oder dem Original des Führerscheins ein. Die Übersetzung allein reicht nicht. Viele Übersetzer heften eine Kopie des Originals an die Übersetzung und versehen beides mit ihrem Stempel.

So kann die Behörde sofort sehen, welche Übersetzung zu welchem Dokument gehört.

Häufige Fragen

Wird eine Übersetzung aus dem Ausland anerkannt?

Das hängt von der ausstellenden Stelle ab.

Brauche ich eine Übersetzung für einen EU-Führerschein?

In der Regel nicht.

Reicht der internationale Führerschein als Übersetzung?

Für das Fahren in den ersten sechs Monaten oft ja. Für die Umschreibung fragt die Behörde meist eine Übersetzung an.

Muss die Übersetzung aus Deutschland kommen?

Nicht unbedingt. Auch Übersetzungen von Konsulaten oder Automobilclubs des Ausstellungsstaats können anerkannt werden.

Wie lange ist eine Übersetzung gültig?

Eine Übersetzung hat kein Ablaufdatum, solange der Führerschein unverändert ist.

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