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Probezeit beim Führerschein: Regeln, Verstöße und Verlängerung

Die Probezeit soll Fahranfänger schützen. Wer sie kennt, vermeidet teure Fehler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der ersten Fahrerlaubnis (außer AM, L, T).
  • Bei schweren Verstößen drohen Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 gilt 0,0 Promille.

Dauer und Beginn

Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei BF17 beginnt sie mit 17. Für die Klassen AM, L und T gibt es keine Probezeit. Erwirbst du in der Probezeit weitere Klassen, läuft sie für alle Klassen mit.

A- und B-Verstöße

Verstöße werden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Weitere Verstöße können zu Verwarnung und schließlich zum Entzug führen.

Alkoholverbot

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Schon geringe Mengen sind ein Verstoß.

Tipps für die Probezeit

Fahre defensiv, halte dich an Tempolimits und nimm dir bei Unsicherheit eine Auffrischungsstunde. Ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining hilft zusätzlich.

Wie A- und B-Verstöße zählen

In der Probezeit unterscheidet man zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Zu den A-Verstößen gehören etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße und Verstöße gegen das Alkoholverbot. B-Verstöße sind zum Beispiel abgefahrene Reifen oder eine abgelaufene Hauptuntersuchung. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit.

Das Aufbauseminar

Das Aufbauseminar findet in einer Fahrschule statt und besteht aus Gruppensitzungen und einer Fahrprobe. Dort sprichst du mit anderen Teilnehmern über die Verstöße und lernst, wie du sie künftig vermeidest. Bei Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es ein besonderes Aufbauseminar, das von Verkehrspsychologen geleitet wird. Die Kosten trägst du selbst.

Verlängerung auf vier Jahre

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Diese Zeit wird ab Beginn der ursprünglichen Probezeit gerechnet. In der verlängerten Probezeit gelten weiter alle Regeln, auch das Alkoholverbot.

Weitere Verstöße

Kommt es nach dem Aufbauseminar zu weiteren Verstößen, gibt es eine Verwarnung mit der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Bei einem weiteren Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es dann frühestens nach einer Sperrfrist.

Probezeit und Punkte

Unabhängig von der Probezeit werden Verstöße auch im Fahreignungsregister mit Punkten eingetragen. Wer in der Probezeit auffällt, sammelt also gleichzeitig Punkte. Das Punktesystem gilt für alle Fahrer, die Probezeitmaßnahmen kommen zusätzlich hinzu.

Probezeit bei mehreren Klassen

Die Probezeit gilt einmal für alle Klassen. Wer AM mit 16 macht, beginnt dort die Probezeit. Macht er mit 18 Klasse B, beginnt keine neue Probezeit. Verstöße mit jedem Fahrzeug zählen aber für die gemeinsame Probezeit.

Probezeit bei umgeschriebenen Führerscheinen

Wer einen ausländischen Führerschein umschreiben lässt, hat in Deutschland in der Regel eine Probezeit, wenn der Führerschein noch keine zwei Jahre alt ist. Die bereits gefahrene Zeit wird angerechnet.

Checkliste für die Probezeit

  • Kein Alkohol am Steuer
  • Tempolimits einhalten
  • Kein Handy während der Fahrt
  • Fahrzeug technisch in Ordnung halten
  • Abstand halten und vorausschauend fahren

Beispiel aus der Praxis

Emre fährt in der Probezeit innerorts 23 km/h zu schnell. Das ist ein A-Verstoß. Er muss ein Aufbauseminar besuchen, und seine Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Danach fährt er deutlich vorsichtiger.

Warum es die Probezeit gibt

Fahranfänger haben ein deutlich höheres Unfallrisiko als erfahrene Fahrer. Besonders in den ersten Monaten nach der Prüfung passieren viele Unfälle, oft wegen zu hoher Geschwindigkeit, mangelnder Erfahrung oder Ablenkung. Die Probezeit soll dafür sorgen, dass Fahranfänger sich dieser Risiken bewusst sind und bei Verstößen früh gegensteuern.

Das Alkoholverbot, die strengen Folgen bei Verstößen und das Aufbauseminar sollen die Zeit überbrücken, bis du genug Routine hast. Statistiken zeigen, dass das Unfallrisiko mit zunehmender Fahrpraxis deutlich sinkt. Die Probezeit ist also kein Misstrauen, sondern ein Schutz für dich und andere.

Freiwillige Angebote

Neben dem Pflicht-Aufbauseminar gibt es freiwillige Fahrsicherheitstrainings, die dir helfen, schwierige Situationen besser zu beherrschen. Viele Versicherer gewähren für die Teilnahme Rabatte.

Was nach der Probezeit gilt

Nach Ende der Probezeit fallen die besonderen Maßnahmen weg. Das Alkoholverbot gilt aber weiter bis zum 21. Geburtstag. Danach gilt die allgemeine Grenze von 0,5 Promille.

Tipp

Fahr in der Probezeit lieber etwas defensiver, als du müsstest.

Häufige Fragen

Gilt die Probezeit auch für ausländische Führerscheine?

Bei einer Umschreibung wird die Zeit, die du die Fahrerlaubnis schon besitzt, angerechnet.

Wie erfahre ich, ob meine Probezeit verlängert wurde?

Die Führerscheinstelle schreibt dich an.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das legen die Anbieter fest.

Kann ich die Probezeit verkürzen?

Nein. Eine Verkürzung ist derzeit nicht vorgesehen.

Gilt die Probezeit auch im Ausland?

Ob Verstöße im Ausland Folgen für deine Probezeit in Deutschland haben, klärst du am besten im Einzelfall mit deiner Führerscheinstelle. Im Ausland selbst können sie ohnehin Folgen haben.

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