EU-Führerschein in Deutschland: Muss ich ihn umtauschen?
Viele Menschen im Ruhrgebiet haben ihren Führerschein in Polen, Rumänien, Bulgarien, Griechenland oder Italien gemacht. Die gute Nachricht: In Deutschland dürfen sie damit fahren – ohne Prüfung und ohne Frist.
Das Wichtigste in Kürze
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten werden in Deutschland anerkannt – ein Umtausch ist grundsätzlich nicht nötig.
Befristete Klassen wie C und D unterliegen nach einer gewissen Zeit deutschen Regeln.
Ein Umtausch ist freiwillig möglich, etwa bei alten Papierführerscheinen.
Gegenseitige Anerkennung
EU- und EWR-Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, darf mit seinem Führerschein weiterfahren. Dazu gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Voraussetzung: Der Führerschein wurde rechtmäßig erworben, als du deinen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hattest.
Wann ein Umtausch sinnvoll ist
Dein Führerschein ist ein altes Papierdokument, das schwer lesbar oder nicht fälschungssicher ist.
Er ist beschädigt oder läuft bald ab.
Du willst eine neue Klasse in Deutschland erwerben – dann wird ohnehin ein deutscher Führerschein ausgestellt.
Du möchtest Missverständnisse bei Kontrollen oder Mietwagen vermeiden.
Befristete Klassen
Für Lkw- und Busklassen gelten in Deutschland Befristungen. Ist deine C- oder D-Klasse in einem anderen EU-Staat für einen längeren Zeitraum gültig, kann eine Verlängerung nach deutschen Regeln nötig werden. Kläre das mit deiner Führerscheinstelle.
So läuft der Umtausch
Du beantragst den Umtausch bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts. Typische Unterlagen sind Ausweis, Meldebescheinigung, biometrisches Passbild und der ausländische Führerschein. Die Behörde kann beim Ausstellungsstaat eine Bestätigung der Fahrerlaubnis einholen. Eine Übersetzung ist bei EU-Kartenführerscheinen meist nicht nötig.
Wohnsitzwechsel aus einem anderen EU-Staat
Wenn du aus Polen, Rumänien, Italien oder einem anderen EU-Staat nach Deutschland ziehst, darfst du mit deinem bisherigen Führerschein ohne zeitliche Grenze weiterfahren. Eine Pflicht zur Umschreibung gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass der Führerschein gültig ist und nicht abläuft. Ein EU-Kartenführerschein ist meist 10 oder 15 Jahre gültig, je nach Ausstellungsstaat.
Läuft dein Führerschein ab, während du in Deutschland wohnst, ist für die Erneuerung grundsätzlich die deutsche Behörde zuständig. Dann bekommst du einen deutschen Führerschein. Der Umtausch ist also oft nur eine Frage der Zeit.
Alte Papierführerscheine aus der EU
Viele ältere EU-Führerscheine sind noch Papierdokumente, zum Beispiel aus Italien, Spanien oder Griechenland. Sie sind grundsätzlich weiter gültig, führen aber bei Kontrollen im Ausland oder beim Mietwagen manchmal zu Rückfragen. Auch die EU sieht vor, dass alle alten Führerscheine bis 2033 in das Kartenformat umgetauscht werden.
Wer in Deutschland lebt, kann den Umtausch direkt bei der deutschen Führerscheinstelle machen. Die Behörde fragt dann oft beim Ausstellungsstaat nach, ob die Fahrerlaubnis besteht. Das kann einige Wochen dauern.
Probezeit und Punkte
Wer in einem anderen EU-Staat den Führerschein gemacht hat und noch keine zwei Jahre im Besitz ist, unterliegt in Deutschland der Probezeit für die Restdauer. Verstöße in Deutschland werden ganz normal im Fahreignungsregister eingetragen. Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist möglich, mit Wirkung für Deutschland.
Umgekehrt bleiben Punkte oder Maßnahmen aus dem Ausstellungsstaat in der Regel dort registriert. Wer seinen Führerschein umtauscht, sollte offene Verfahren im Ausstellungsstaat vorher klären.
Ein Führerschein pro Person
In der EU darf jede Person nur einen Führerschein besitzen. Wer umtauscht, gibt das alte Dokument ab. Die deutsche Behörde schickt es an den Ausstellungsstaat zurück. Wer zwei Führerscheine besitzt, zum Beispiel weil er in zwei EU-Staaten einen gemacht hat, muss einen davon abgeben.
Das soll verhindern, dass jemand nach einem Fahrverbot einfach mit dem zweiten Dokument weiterfährt. Bei Kontrollen kann ein doppelter Führerschein zu Problemen führen.
Führerscheintourismus
Ein EU-Führerschein, der erteilt wurde, obwohl der Inhaber gar nicht im Ausstellungsstaat gewohnt hat, wird in Deutschland nicht anerkannt. Das betrifft vor allem Fälle, in denen jemand nach einem Entzug in Deutschland schnell einen Führerschein im Ausland erworben hat.
Die Behörden prüfen bei solchen Fällen genau, ob das Wohnsitzprinzip eingehalten wurde. Wer einen solchen Führerschein nutzt, riskiert ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Checkliste Umtausch EU-Führerschein
Ausweis und Meldebescheinigung
Biometrisches Passbild
Originalführerschein
Bei Bedarf Übersetzung
Bei Lkw- und Busklassen ärztliche Nachweise
Gebühren der Führerscheinstelle
Beispiel aus der Praxis
Marta kommt aus Polen und lebt seit drei Jahren in Gelsenkirchen. Ihr polnischer Führerschein läuft im nächsten Jahr ab. Sie beantragt den Umtausch bei der Stadt Gelsenkirchen und bekommt einen deutschen Führerschein. Ihren polnischen gibt sie ab.
Häufige Fragen
Muss ich meinen EU-Führerschein in Deutschland registrieren?
Nein, eine Registrierung ist nicht vorgeschrieben.
Gilt meine Probezeit aus dem Ausland weiter?
Die Probezeit richtet sich nach deutschem Recht. Die Zeit seit Erteilung wird angerechnet.
Was ist mit Führerscheinen aus der Schweiz?
Die Schweiz ist weder EU noch EWR. Hier gelten die Regeln für Drittstaaten, die Schweiz ist aber in Anlage 11 FeV aufgeführt.
Muss ich bei einem EU-Führerschein einen Sehtest machen?
Für den reinen Umtausch der Klasse B in der Regel nicht. Bei Lkw- und Busklassen gelten die deutschen Regeln.
Gilt mein Führerschein aus Norwegen oder der Schweiz?
Norwegen gehört zum EWR, dort gelten die EU-Regeln. Die Schweiz ist weder EU noch EWR, wird aber über Anlage 11 begünstigt.
Tipp: Fahrschulpapiere sammelt deine Unterlagen für die Umschreibung, organisiert die Übersetzung und füllt den Antrag deiner Führerscheinstelle aus.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.
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