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Klasse AM: Rollerführerschein ab 15 oder 16

Der Rollerführerschein ist für viele Jugendliche der erste Schritt zur Mobilität. Mit Klasse AM kommst du unabhängig zur Schule, zur Ausbildung oder zu Freunden – auch im Ruhrgebiet, wo Bus und Bahn nicht überall gut fahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klasse AM erlaubt Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 ccm bzw. 4 kW.
  • Das Mindestalter ist 16 Jahre, in einigen Bundesländern 15.
  • Du brauchst eine Theorie- und eine Praxisprüfung.

Welche Fahrzeuge?

Mit Klasse AM darfst du fahren:

  • zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und bis 50 ccm bzw. 4 kW bei Elektroantrieb
  • dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, sogenannte Leichtkraftfahrzeuge oder Microcars

E-Roller bis 45 km/h gehören ebenfalls dazu.

Mindestalter

Das Mindestalter für Klasse AM liegt bundesweit bei 16 Jahren. Einige Bundesländer erlauben den Erwerb schon ab 15 Jahren, wobei die Fahrerlaubnis dann zunächst auf Deutschland bzw. das jeweilige Bundesland beschränkt sein kann. Ob das in deinem Bundesland gilt, erfährst du bei deiner Führerscheinstelle. Minderjährige brauchen für den Antrag die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung besteht aus Theorieunterricht (Grundstoff und klassenspezifischer Zusatzstoff) und praktischen Fahrstunden. Sonderfahrten wie bei der Klasse B gibt es für AM nicht. Am Ende stehen eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung. Für den Antrag brauchst du wie bei allen Klassen Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest und Passbild.

AM und andere Klassen

Klasse AM ist in den Klassen A1, A2, A und B enthalten. Wer später den Autoführerschein macht, hat AM automatisch dabei. Eine Besonderheit: Wer nur AM besitzt, hat noch keine Probezeit. Die Probezeit beginnt erst mit dem Erwerb einer Klasse wie A1 oder B.

Theorie und Praxis bei AM

Die Ausbildung für Klasse AM besteht aus Theorieunterricht, praktischen Fahrstunden und zwei Prüfungen. In der Theorie lernst du den Grundstoff, den auch Autofahrer lernen, und einen kurzen klassenspezifischen Zusatzstoff. In der Praxis übst du das Fahren im Straßenverkehr und Grundfahraufgaben wie Slalom, Bremsen und Ausweichen. Pflicht-Sonderfahrten wie bei Klasse B gibt es bei AM nicht.

Was du mit AM fahren darfst

Mit Klasse AM darfst du zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h und einem Hubraum bis 50 ccm bzw. einer Leistung bis 4 kW fahren, außerdem dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit denselben Grenzen. Dazu gehören auch die kleinen Leichtkraftfahrzeuge, die oft als „Mopedautos“ bezeichnet werden. Elektroroller mit entsprechender Höchstgeschwindigkeit fallen ebenfalls darunter.

AM ab 15 – wo ist das möglich?

Lange lag das Mindestalter für AM bei 16 Jahren. Inzwischen erlaubt die Fahrerlaubnis-Verordnung den Bundesländern, das Mindestalter auf 15 Jahre zu senken. Einige Länder haben das umgesetzt, andere nicht. Ob das in deinem Bundesland gilt, erfährst du bei deiner Führerscheinstelle. Wer mit 15 die Klasse AM erwirbt, darf damit in der Regel nur im eigenen Bundesland und in anderen Ländern mit derselben Regel fahren.

Probezeit auch bei AM

Auch für Klasse AM gilt die Probezeit von zwei Jahren. Verstöße in dieser Zeit wirken sich auch auf einen späteren Pkw-Führerschein aus, weil die Probezeit für alle Klassen zusammen läuft. Wer mit 16 AM macht und mit 18 Klasse B, ist bei Klasse B meist schon aus der Probezeit raus – vorausgesetzt, es gab keine Verstöße.

Sicherheit auf dem Roller

Roller sind im Stadtverkehr praktisch, aber verletzlich. Ein gut sitzender Helm ist Pflicht, Schutzkleidung mit Protektoren ist dringend empfohlen. Viele Unfälle passieren, weil Autofahrer Roller übersehen. Fahr deshalb defensiv, halte Abstand und rechne mit Fehlern anderer.

Checkliste Klasse AM

  • Mindestalter und Landesregel prüfen
  • Erste Hilfe, Sehtest und Passbild erledigen
  • Antrag mit Einverständnis der Eltern stellen
  • Theorieunterricht besuchen und Fragen lernen
  • Fahrstunden und praktische Prüfung
  • Helm und Schutzkleidung besorgen

Kosten realistisch planen

Die Kosten für AM sind deutlich geringer als bei Klasse B, weil keine Sonderfahrten nötig sind. Trotzdem kommen Grundgebühr, Fahrstunden, Prüfungen, Behördengebühren und Nebenkosten zusammen. Dazu kommen Roller, Versicherung und Schutzkleidung. Plane deshalb nicht nur den Führerschein, sondern auch das Fahrzeug ein.

Was bei der praktischen Prüfung zählt

In der praktischen Prüfung fährst du mit dem Roller durch den Straßenverkehr, der Prüfer folgt dir meist im Auto und gibt Anweisungen über Funk. Bewertet werden sicheres Fahren, Beobachtung des Verkehrs, Blickführung, Spurwahl und Tempo. Dazu kommen Grundfahraufgaben wie eine Gefahrbremsung oder langsames Fahren. Ein wenig Nervosität ist normal – die Fahrschule bereitet dich gezielt darauf vor.

AM als Teil von Klasse B

Wer später Klasse B macht, bekommt AM automatisch dazu. Eine erneute Prüfung ist dafür nicht nötig.

Schutzkleidung

Auch auf dem Moped schützt gute Kleidung: Helm, Handschuhe, feste Schuhe und eine Jacke mit Protektoren. Pflicht ist nur der Helm.

Häufige Fragen

Darf ich mit AM einen Beifahrer mitnehmen?

Ja, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist. Für Fahrer unter 18 gibt es in Deutschland kein Verbot.

Brauche ich für AM einen Erste-Hilfe-Kurs?

Ja, der Kurs ist für alle Klassen Pflicht.

Wie schnell darf ich mit AM fahren?

Das Fahrzeug darf bauartbedingt höchstens 45 km/h fahren.

Ist AM in Klasse B enthalten?

Ja. Wer Klasse B hat, darf auch AM-Fahrzeuge fahren.

Weiterlesen

Tipp: Fahrschulpapiere sammelt für jede Klasse Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest bzw. ärztliche Nachweise und Passbild und füllt den Antrag deiner Führerscheinstelle aus – ein Service der JP Fahrschule.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.

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