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Führungszeugnis für den Führerschein: Wann wird es verlangt?

„Brauche ich für den Führerschein ein Führungszeugnis?“ Diese Frage hören wir oft. Die Antwort hängt von der Klasse ab und davon, ob du Personen befördern willst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Auto, Motorrad und Lkw ist in der Regel kein Führungszeugnis nötig.
  • Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) und für Busklassen kann es verlangt werden.
  • Das Führungszeugnis beantragst du bei der Meldebehörde oder online.

Bei den meisten Klassen: nein

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und auch für die Lkw-Klassen C1 und C verlangt die Führerscheinstelle in der Regel kein Führungszeugnis. Stattdessen fragt sie das Fahreignungsregister in Flensburg ab. Dort sind Verkehrsverstöße, Punkte und frühere Entziehungen der Fahrerlaubnis gespeichert.

Bus und Fahrgastbeförderung

Anders ist es bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dem sogenannten P-Schein für Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen. Hier muss die Behörde prüfen, ob du die besondere Verantwortung für Fahrgäste übernehmen kannst. Dafür wird ein Führungszeugnis verlangt – meist zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O). Für Busklassen können die Behörden je nach Einzelfall ebenfalls Nachweise zur Zuverlässigkeit verlangen.

So beantragst du ein Führungszeugnis

Das Führungszeugnis beantragst du beim Bürgerbüro deiner Stadt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Du brauchst deinen Ausweis und musst eine Gebühr zahlen. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt, nicht an dich.

Was im Fahreignungsregister steht

Im Fahreignungsregister werden unter anderem Ordnungswidrigkeiten mit Punkten, verkehrsbezogene Straftaten und Maßnahmen wie Fahrverbote gespeichert. Einträge werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Du kannst jederzeit kostenlos Auskunft über deinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern.

Belegart O für Behörden

Wenn die Führerscheinstelle ein Führungszeugnis verlangt, ist das meist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die sogenannte Belegart O. Es wird direkt an die Behörde geschickt, du bekommst es nicht selbst in die Hand. Bei der Beantragung gibst du den Namen und die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck an.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen fahren möchte, braucht zusätzlich zum normalen Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, oft als P-Schein bezeichnet. Dafür ist ein Führungszeugnis erforderlich, ebenso ärztliche Nachweise. Auch bei den Busklassen D und D1 wird in der Regel ein Führungszeugnis verlangt, weil Busfahrer Verantwortung für viele Fahrgäste tragen.

Was im Führungszeugnis steht

Das Führungszeugnis enthält Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Kleinere Strafen tauchen unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf, etwa erstmalige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen. Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren stehen nicht im Führungszeugnis, sondern im Fahreignungsregister in Flensburg.

Online beantragen

Das Führungszeugnis kannst du beim Bürgerbüro deiner Stadt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Für die Online-Beantragung brauchst du einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Die Gebühr zahlst du direkt bei der Beantragung.

Einträge und Eignung

Ein Eintrag im Führungszeugnis bedeutet nicht automatisch, dass du keinen Führerschein bekommst. Die Behörde prüft, ob die Straftat Zweifel an deiner Eignung begründet, etwa bei Gewalt- oder Sexualdelikten im Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung. Wer unsicher ist, kann sich vorab bei der Behörde oder einer Rechtsberatung informieren.

Checkliste Führungszeugnis

  • Klären, ob deine Klasse ein Führungszeugnis braucht
  • Belegart O wählen, Empfänger: Führerscheinstelle
  • Antrag beim Bürgerbüro oder online stellen
  • Gebühr bezahlen
  • Etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit einplanen

Beispiel aus der Praxis

Ahmet möchte Busfahrer werden und beantragt die Klasse D. Die Behörde verlangt ein Führungszeugnis. Er beantragt es online mit seinem Personalausweis und gibt die Führerscheinstelle als Empfänger an. Nach zehn Tagen liegt es der Behörde vor, und sein Antrag kann weiterbearbeitet werden.

Fahreignungsregister und Punkte

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt speichert Verkehrsverstöße mit Punkten. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Du kannst kostenlos eine Auskunft über deinen Punktestand anfordern, zum Beispiel online mit dem Personalausweis.

Unterschied zum privaten Führungszeugnis

Ein privates Führungszeugnis wird an dich selbst geschickt, zum Beispiel für einen neuen Arbeitgeber. Für die Führerscheinstelle reicht es meist nicht, weil die Behörde sicher sein will, dass das Dokument nicht verändert wurde. Deshalb geht das behördliche Führungszeugnis direkt an die Führerscheinstelle. Wenn du es für mehrere Zwecke brauchst, musst du zwei getrennte Anträge stellen.

Für wen das besonders wichtig ist

Ein Führungszeugnis wird vor allem für Berufe im Personenverkehr verlangt: Busfahrer im Linienverkehr, Taxifahrer, Fahrer von Mietwagen und Fahrdiensten sowie Krankentransport. Wer einen solchen Job plant, sollte das Führungszeugnis frühzeitig einplanen und auch die weiteren Nachweise für die Fahrgastbeförderung, etwa die ärztlichen Untersuchungen, im Blick behalten.

Häufige Fragen

Werden Einträge aus dem Führungszeugnis bei Klasse B geprüft?

In der Regel nein. Bei Hinweisen auf Eignungszweifel kann die Behörde aber weitere Nachweise verlangen.

Wie lange darf das Führungszeugnis alt sein?

Für Behörden wird in der Regel ein aktuelles Zeugnis verlangt, oft nicht älter als drei Monate.

Was ist ein P-Schein?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die zum Beispiel Taxifahrer brauchen.

Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?

Meist ein bis zwei Wochen. Plane die Beantragung rechtzeitig vor dem Antrag ein.

Muss ich für Klasse B ein Führungszeugnis vorlegen?

Nein. Für Klasse B prüft die Behörde das Fahreignungsregister, ein Führungszeugnis ist nicht vorgesehen.

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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.

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