Viele Menschen haben ihren Erste-Hilfe-Kurs vor Jahren gemacht – oft eben für den Führerschein. Wenn sie später eine weitere Klasse machen oder als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, stellt sich die Frage: Gilt der alte Kurs noch?
Das Wichtigste in Kürze
Für den Führerscheinantrag hat die Erste-Hilfe-Bescheinigung kein Ablaufdatum.
Für betriebliche Ersthelfer gelten eigene Fristen nach den Vorgaben der Unfallversicherung.
Auffrischen lohnt sich trotzdem: Viele Handgriffe geraten in Vergessenheit.
Für den Führerschein: kein Ablaufdatum
Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt den Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe, nennt aber keine Gültigkeitsdauer für den Nachweis. Hast du die Bescheinigung schon bei einem früheren Antrag vorgelegt, verlangt die Führerscheinstelle sie bei einer Erweiterung in der Regel nicht erneut. Willst du zum Beispiel nach Klasse B noch den Motorradführerschein machen, musst du den Kurs normalerweise nicht wiederholen.
Alte Kurse vor 2015
Bis 2015 gab es unterschiedliche Kurse: die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Pkw und Motorrad und eine längere Erste-Hilfe-Ausbildung für Lkw und Bus. Heute gibt es nur noch einen Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten für alle Klassen. Hast du früher nur die Sofortmaßnahmen absolviert und willst jetzt eine Lkw- oder Busklasse machen, kläre mit deiner Führerscheinstelle, ob dein Nachweis ausreicht.
Betriebliche Ersthelfer
Wer im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt ist, muss nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig Fortbildungen besuchen. Diese Pflicht hat mit dem Führerschein nichts zu tun. Für Berufskraftfahrer ist Erste Hilfe außerdem ein Thema in der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Warum Auffrischen trotzdem sinnvoll ist
Die Empfehlungen zur Wiederbelebung werden regelmäßig überarbeitet. Was du vor zehn Jahren gelernt hast, ist vielleicht nicht mehr aktuell. Vor allem aber: Ohne Übung vergisst man die Handgriffe. Ein Auffrischungskurs alle paar Jahre gibt dir die Sicherheit zurück, im Ernstfall richtig zu handeln – zum Beispiel, wenn du mit Kindern oder älteren Angehörigen unterwegs bist.
Was sich seit 2015 geändert hat
Bis 2015 gab es für den Führerschein zwei verschiedene Kurse: die „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für die Klassen A und B und die längere „Erste Hilfe“ für Lkw- und Busklassen. Seitdem gibt es nur noch eine einheitliche Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten für alle Klassen. Der Kurs ist praxisorientierter geworden: weniger Theorie, mehr Übungen, mehr Fallbeispiele.
Wer vor 2015 einen der alten Kurse gemacht hat, hat damit trotzdem einen gültigen Nachweis – zumindest für die Klassen, für die er damals vorgesehen war. Ob ein älterer Kurs für eine neue Klasse reicht, sagt dir deine Führerscheinstelle.
Wie oft sollte ich auffrischen?
Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgabe. Hilfsorganisationen empfehlen aber, die Kenntnisse alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen. Der Grund ist einfach: Wissen, das man nie anwendet, geht verloren. Studien zeigen, dass Handgriffe wie die Herzdruckmassage schon nach einigen Monaten ohne Übung unsicherer werden.
Ein Auffrischungskurs dauert meist genauso lange wie der Grundkurs und ist für viele Menschen ein guter Anlass, ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen – denn auch die Empfehlungen zur Wiederbelebung werden regelmäßig überarbeitet.
Erste Hilfe in Familie und Beruf
Viele Erste-Hilfe-Einsätze finden nicht im Straßenverkehr statt, sondern zu Hause, bei der Arbeit oder im Sport. Eltern profitieren besonders von Kursen zur Ersten Hilfe am Kind, in denen typische Notfälle wie Fieberkrämpfe, Verschlucken oder Vergiftungen behandelt werden. Im Beruf gibt es betriebliche Ersthelfer, die vom Arbeitgeber benannt und regelmäßig fortgebildet werden.
Der Grundkurs für den Führerschein ist eine gute Basis für all diese Situationen.
Bescheinigung für mehrere Zwecke
Eine Teilnahmebescheinigung kann manchmal für mehrere Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für den Führerschein und als Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Das hängt vom Kursformat und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft ab. Frag beim Anbieter nach, welche Anerkennung der Kurs hat, wenn du ihn für mehr als den Führerschein brauchst.
Checkliste: Bin ich fit für den Ernstfall?
Weiß ich, wie ich einen Notruf absetze?
Kann ich eine Unfallstelle absichern?
Traue ich mir die stabile Seitenlage zu?
Kenne ich Tempo und Tiefe der Herzdruckmassage?
Weiß ich, wo der nächste Defibrillator hängt?
Wenn du bei mehreren Fragen zögerst, ist ein Auffrischungskurs eine gute Idee.
Häufige Fragen
Ich habe meine Bescheinigung verloren. Was nun?
Frag beim Kursanbieter nach einer Zweitschrift. Geht das nicht, musst du den Kurs unter Umständen wiederholen.
Brauche ich für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins einen Kurs?
Je nach Ausstellungsstaat ja. Kommt dein Führerschein aus einem Staat, der nicht in Anlage 11 FeV steht, verlangen die Behörden in der Regel einen Erste-Hilfe-Nachweis.
Muss ich bei einer Verlängerung meiner Lkw-Klasse erneut einen Kurs machen?
Für die Verlängerung von C und D sind ärztliche Nachweise nötig, ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist nach der FeV dafür nicht vorgesehen. Berufskraftfahrer haben aber eigene Weiterbildungspflichten.
Gilt ein Auffrischungskurs als Nachweis für den Führerschein?
Wenn es sich um eine anerkannte Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten handelt, ja. Achte auf die entsprechende Angabe auf der Bescheinigung.
Tipp: Bei Fahrschulpapiere erledigst du Erste Hilfe, Sehtest und Passbild in einem Ablauf – und wir füllen danach den Antrag deiner Stadt für dich aus.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.
Bereit? Dann starten wir deine Papiere.
Daten einmal eingeben – wir kümmern uns um Kurs, Sehtest, Passbild, Antrag und Übersetzung. Ein Service der JP Fahrschule.