Begleitetes Fahren ab 17: Antrag und Begleitpersonen
Begleitetes Fahren ab 17 ist bei vielen Jugendlichen im Ruhrgebiet beliebt. Statistisch haben Fahranfänger, die mit 17 begleitet fahren, ein geringeres Unfallrisiko. Der Antrag ist etwas umfangreicher als bei der normalen Klasse B.
Das Wichtigste in Kürze
Mit BF17 darfst du ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren Klasse B haben und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Die Begleitpersonen werden im Antrag namentlich angegeben.
Ab wann ist BF17 möglich?
Du kannst die Ausbildung mit 16½ Jahren beginnen. Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Ab dem 17. Geburtstag darfst du in Begleitung fahren. Mit 18 wird aus der Prüfungsbescheinigung automatisch ein vollwertiger Führerschein – du tauschst sie bei der Führerscheinstelle gegen einen Kartenführerschein.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Begleitpersonen müssen nach § 48a FeV:
mindestens 30 Jahre alt sein
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzen
im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt belastet sein
Dazu gelten beim Begleiten die gleichen Alkohol- und Drogenregeln: Die Begleitperson darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol (ab 0,5 Promille) oder berauschenden Mitteln stehen. Mehrere Begleitpersonen sind möglich.
Was im Antrag dazukommt
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen brauchst du:
die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
die Angaben zu allen Begleitpersonen mit Namen und Geburtsdatum
je nach Behörde Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
Die Begleitpersonen werden auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen. Willst du später weitere Personen eintragen lassen, ist das bei der Führerscheinstelle möglich, kostet aber eine Gebühr.
Regeln beim Fahren
Die Begleitperson sitzt in der Regel auf dem Beifahrersitz und ist Ansprechpartner, nicht Fahrlehrer – sie darf nicht ins Steuer greifen. Die Prüfungsbescheinigung musst du immer dabeihaben. Fährst du ohne eingetragene Begleitperson, ist das ein Verstoß, der zum Widerruf der Fahrerlaubnis und zu Maßnahmen in der Probezeit führen kann.
Wie BF17 abläuft
Beim begleiteten Fahren machst du ganz normal die Ausbildung für Klasse B: Theorieunterricht, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen. Nach bestandener praktischer Prüfung bekommst du statt des Kartenführerscheins eine Prüfungsbescheinigung. Darauf sind deine Begleitpersonen namentlich eingetragen. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur in Begleitung einer dieser Personen fahren.
Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland, und du musst sie beim Fahren mitführen – zusammen mit einem Ausweisdokument.
Wer als Begleitperson infrage kommt
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen im Fahreignungsregister höchstens einen Punkt haben. Sie werden im Antrag mit Name, Geburtsdatum und Führerscheindaten angegeben. Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, zum Beispiel beide Eltern, Großeltern oder ältere Geschwister.
Die Begleitperson darf beim Fahren nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Für sie gelten ähnliche Grenzwerte wie für Fahranfänger.
Die Rolle der Begleitperson
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll dir Sicherheit geben, Tipps aus ihrer Erfahrung weitergeben und in schwierigen Situationen ansprechbar sein. Eingreifen in die Fahrzeugsteuerung darf sie nicht. Am besten sprecht ihr vor der ersten Fahrt darüber, wie ihr miteinander umgeht, wenn etwas schief läuft – ruhig bleiben ist die wichtigste Regel.
Warum BF17 sinnvoll ist
Studien zeigen, dass Fahranfänger, die begleitet gefahren sind, im ersten Jahr nach dem Führerschein deutlich weniger Unfälle haben. Der Grund ist einfach: Sie haben mehr Fahrpraxis gesammelt, bevor sie allein unterwegs sind. Jede Fahrt mit Begleitung – zum Einkaufen, zur Schule, in den Urlaub – macht dich sicherer.
Mit 18: Umtausch in den Kartenführerschein
Mit deinem 18. Geburtstag fällt die Begleitpflicht weg. Die Prüfungsbescheinigung gilt dann noch eine Zeit lang als Nachweis, aber nur in Deutschland. Du solltest rechtzeitig deinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen oder zustellen lassen. Bei vielen Behörden wird er schon vorher bestellt, sodass du ihn kurz nach dem Geburtstag bekommst.
Checkliste BF17
Antrag frühestens mit 16,5 Jahren stellen
Begleitpersonen mit allen Daten im Antrag eintragen
Unterschriften der Eltern und Begleitpersonen
Prüfungsbescheinigung und Ausweis bei jeder Fahrt dabei
Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag den Kartenführerschein beantragen bzw. abholen
Nach dem 18. Geburtstag
Mit dem 18. Geburtstag endet die Pflicht zur Begleitung. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur noch drei Monate über den 18. Geburtstag hinaus als Nachweis. Bis dahin solltest du deinen Kartenführerschein in der Hand haben. Oft liegt er schon bei der Behörde bereit. Frag rechtzeitig nach, wie du ihn bekommst – per Abholung oder per Post. Die Probezeit läuft übrigens schon ab der Prüfung und nicht erst ab dem 18. Geburtstag.
Häufige Fragen
Gilt BF17 im Ausland?
Grundsätzlich nur in Deutschland. Ob ein anderes Land Ausnahmen zulässt, klärst du vor der Reise, etwa bei einem Automobilclub.
Darf meine Begleitperson einen Punkt haben?
Ja, höchstens einen.
Was passiert mit 18?
Die Begleitpflicht endet. Du tauschst die Prüfungsbescheinigung gegen den Kartenführerschein.
Darf ich mit BF17 im Ausland fahren?
Grundsätzlich nur in Deutschland. Ob ein anderes Land Ausnahmen zulässt, klärst du vor der Reise, etwa bei einem Automobilclub.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre?
Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Probezeit – mit Bußgeld, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Außerdem kann die Prüfungsbescheinigung widerrufen werden.
Tipp: Bei Fahrschulpapiere gibst du deine Daten einmal ein, wir wählen den passenden Antrag deiner Führerscheinstelle, füllen ihn vor und zeigen dir, was noch fehlt.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.
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