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Fahrschule wechseln: So geht es mit der Ausbildungsbescheinigung

Es gibt viele Gründe für einen Wechsel: Umzug, lange Wartezeiten oder einfach die Chemie. Wichtig ist, dass deine bisherige Ausbildung nicht verloren geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel der Fahrschule ist grundsätzlich jederzeit möglich.
  • Die bisherige Fahrschule stellt dir eine Ausbildungsbescheinigung über absolvierte Theorie- und Fahrstunden aus.
  • Die Führerscheinstelle muss über den Wechsel informiert werden, damit der Prüfauftrag zur neuen Fahrschule passt.

Schritt für Schritt

  1. Vertrag mit der bisherigen Fahrschule prüfen, insbesondere Kündigungsregeln und offene Beträge.
  2. Ausbildungsbescheinigung anfordern.
  3. Neue Fahrschule auswählen und anmelden.
  4. Führerscheinstelle über den Wechsel informieren.
  5. Mit der neuen Fahrschule einen Ausbildungsplan aufstellen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Sie dokumentiert, welche Theorielektionen und Fahrstunden, einschließlich Sonderfahrten, du schon absolviert hast. Die neue Fahrschule kann darauf aufbauen. Ob sie zusätzliche Stunden empfiehlt, entscheidet sie nach einer Probefahrt.

Kosten beim Wechsel

Bei der neuen Fahrschule fällt in der Regel erneut ein Grundbetrag an. Bereits bezahlte Leistungen der alten Fahrschule werden nicht automatisch erstattet. Frag nach, ob die neue Fahrschule einen reduzierten Grundbetrag für Wechsler anbietet.

Prüfauftrag

Der Prüfauftrag liegt bei TÜV oder DEKRA und ist einer Fahrschule zugeordnet. Beim Wechsel muss er umgestellt werden. Das klärt meist die neue Fahrschule mit der Behörde.

Gründe für einen Wechsel

Es gibt viele Gründe, die Fahrschule zu wechseln. Manche ziehen um, andere sind mit dem Fahrlehrer unzufrieden oder warten zu lange auf Fahrstunden. Auch eine Schließung der Fahrschule kann einen Wechsel nötig machen. In all diesen Fällen hast du das Recht zu wechseln.

Wichtig ist, dass du den Wechsel sauber organisierst. Dann gehen dir keine Stunden verloren, und du kannst nahtlos weitermachen.

Was in der Ausbildungsbescheinigung steht

Die Ausbildungsbescheinigung enthält alle Leistungen, die du bei der bisherigen Fahrschule absolviert hast. Dazu gehören besuchte Theoriestunden, Fahrstunden und Sonderfahrten. Auch bestandene Prüfungen werden vermerkt.

Prüfe die Bescheinigung genau. Fehlen Stunden, sprich das sofort an. Spätere Korrekturen sind schwieriger.

Werden alle Stunden anerkannt?

Theoriestunden und Sonderfahrten werden in der Regel von der neuen Fahrschule anerkannt. Bei normalen Fahrstunden entscheidet die neue Fahrschule, ob du noch zusätzliche Übung brauchst. Viele Fahrlehrer möchten dich in einer ersten Stunde kennenlernen, bevor sie dich zur Prüfung anmelden.

Das ist kein schlechtes Zeichen. Die neue Fahrschule trägt die Verantwortung für deine Ausbildung.

Die Prüfungsunterlagen

Wenn die alte Fahrschule bereits Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht hat, müssen diese an die neue Fahrschule übertragen werden. Der Prüfauftrag liegt bei der Prüforganisation und wird auf die neue Fahrschule umgeschrieben.

Frag bei der Führerscheinstelle nach, was du dafür tun musst. Manchmal reicht ein formloser Antrag.

Offene Rechnungen

Bevor du wechselst, kläre offene Rechnungen bei der alten Fahrschule. Manche Fahrschulen geben die Ausbildungsbescheinigung erst heraus, wenn alle Rechnungen bezahlt sind. Ob das zulässig ist, ist umstritten.

Wenn du eine Rechnung für falsch hältst, lass dich beraten, bevor du zahlst.

Wechsel bei Umzug

Wenn du umziehst, ändert sich oft auch die zuständige Führerscheinstelle. Melde deinen Umzug beim Bürgerbüro und informiere die Führerscheinstelle. Die Akte wird dann an die neue Behörde übertragen.

Plane etwas Zeit ein, bis die Akte bei der neuen Behörde ist.

Beispiel aus der Praxis

Ahmet zieht während seiner Ausbildung von Essen nach Bochum. Er lässt sich die Ausbildungsbescheinigung ausstellen und meldet sich bei einer Fahrschule in Bochum an. Die Sonderfahrten und Theoriestunden werden anerkannt. Nach drei Fahrstunden besteht er die Prüfung.

Unser Rat

Wechsle nicht zu oft. Jeder Wechsel kostet Zeit und oft zusätzliche Stunden. Sprich Probleme zuerst offen mit der Fahrschule an. Wenn das nicht hilft, ist ein Wechsel aber die richtige Entscheidung.

Rechte als Fahrschüler

Als Fahrschüler hast du das Recht, die Fahrschule zu wechseln. Die alte Fahrschule muss dir eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen. Sie darf den Wechsel nicht verhindern.

Wenn es Probleme gibt, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In NRW sind das die Kreise und kreisfreien Städte.

Kosten im Blick behalten

Ein Wechsel kann zusätzliche Kosten verursachen, etwa eine neue Grundgebühr oder zusätzliche Fahrstunden zum Kennenlernen. Frag die neue Fahrschule vorher, mit welchen Kosten du rechnen musst.

Vergleiche diese Kosten mit den Nachteilen, wenn du bei der alten Fahrschule bleibst.

Der richtige Zeitpunkt

Wenn du wechseln möchtest, tu es möglichst früh. Ein Wechsel kurz vor der Prüfung ist schwieriger, weil die neue Fahrschule dich erst kennenlernen muss.

Merke

Ein Wechsel ist dein gutes Recht. Lass dir die Ausbildungsbescheinigung geben, prüfe die Kosten bei der neuen Fahrschule und wechsle möglichst früh.

Probestunde nutzen

Bevor du wechselst, vereinbare eine Probestunde bei der neuen Fahrschule. So siehst du, ob die Chemie mit dem neuen Fahrlehrer stimmt.

Häufige Fragen

Darf die alte Fahrschule die Bescheinigung verweigern?

Die Fahrschule muss dir die Ausbildungsbescheinigung ausstellen. Offene Rechnungen solltest du trotzdem klären.

Verfällt meine Theorieprüfung?

Nein, sie bleibt 12 Monate gültig.

Kann ich in eine andere Stadt wechseln?

Ja, dann ist eventuell eine andere Führerscheinstelle zuständig.

Muss ich die Grundgebühr noch einmal zahlen?

Bei der neuen Fahrschule fällt oft eine neue Grundgebühr an.

Wie lange dauert der Wechsel?

Wenige Tage bis einige Wochen, je nach Behörde.

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