Führerschein aus einem Drittstaat: Die 6-Monats-Regel
Für Menschen, die aus der Türkei, Syrien, der Ukraine oder einem anderen Nicht-EU-Staat nach Deutschland ziehen, ist diese Frist entscheidend. Wer sie verpasst, fährt ohne Fahrerlaubnis.
Das Wichtigste in Kürze
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes darfst du sechs Monate mit deinem ausländischen Führerschein fahren (§ 29 FeV).
Danach brauchst du einen deutschen Führerschein – Fahren ohne ist strafbar.
Unter Umständen kann die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Was die Regel besagt
Nach § 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung darfst du mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Begründest du hier deinen ordentlichen Wohnsitz, gilt die Berechtigung aber nur noch für sechs Monate. Der ordentliche Wohnsitz liegt vor, wenn du mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnst.
Verlängerung
Wenn du glaubhaft machst, dass du Deutschland innerhalb von zwölf Monaten wieder verlässt, kann die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden. Das ist etwa bei befristeten Arbeitsaufenthalten möglich. Für einen dauerhaften Aufenthalt hilft das nicht.
Nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der sechs Monate darfst du nur noch mit einem deutschen Führerschein fahren. Wer weiterfährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Die Umschreibung kannst du auch später noch beantragen. Ob Prüfungen nötig sind, hängt vom Ausstellungsstaat ab.
Rechtzeitig handeln
Stell den Antrag auf Umschreibung möglichst früh. Bearbeitung, Übersetzung und mögliche Prüfungen kosten Zeit. Wer innerhalb der sechs Monate den Antrag stellt, ist bei der Fahrschule gut vorbereitet.
Was als ordentlicher Wohnsitz zählt
Ein ordentlicher Wohnsitz liegt vor, wenn du wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebst. In der Praxis ist meist das Datum der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt entscheidend. Ab diesem Tag beginnt die Sechs-Monats-Frist.
Studierende und Schüler, die nur zum Zweck der Ausbildung in Deutschland leben, begründen in der Regel keinen ordentlichen Wohnsitz. Für sie gelten besondere Regeln. Wer unsicher ist, sollte bei der Führerscheinstelle nachfragen, ab wann die Frist bei ihm läuft.
Kurze Aufenthalte und Touristen
Wer nur als Tourist oder für einen kurzen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommt, begründet keinen ordentlichen Wohnsitz. Dann darfst du mit deinem ausländischen Führerschein fahren, solange er gültig ist und gegebenenfalls zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung vorgelegt wird.
Eine Übersetzung ist nötig, wenn dein Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist und nicht den Mustern des Wiener oder Genfer Übereinkommens entspricht. Ein internationaler Führerschein ersetzt die Übersetzung.
Übersetzung frühzeitig beauftragen
Für die Umschreibung brauchst du fast immer eine Übersetzung deines Führerscheins. Anerkannt werden meist Übersetzungen von Automobilclubs, vereidigten Übersetzern oder Konsulaten. Die Übersetzung kann einige Tage bis Wochen dauern.
Gerade wenn die Frist bald abläuft, ist es sinnvoll, die Übersetzung sofort nach der Ankunft zu beauftragen. Fahrschulpapiere unterstützt dich bei der Organisation der Übersetzung.
Was nach Ablauf der Frist passiert
Nach Ablauf der sechs Monate darfst du in Deutschland nicht mehr mit deinem ausländischen Führerschein fahren. Das Recht zur Umschreibung bleibt aber bestehen. Du musst also nicht komplett neu anfangen. Je nach Ausstellungsstaat brauchst du eine theoretische und praktische Prüfung oder kannst ohne Prüfung umschreiben.
Wer zu lange wartet, riskiert aber zusätzliche Hürden. Kläre deshalb rechtzeitig mit der Behörde, was in deinem Fall gilt.
Folgen für die Versicherung
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, kann im Schadensfall Probleme mit der Kfz-Versicherung bekommen. Die Versicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann aber vom Fahrer Geld zurückfordern. Das kann teuer werden.
Auch Arbeitgeber, die dich als Fahrer einsetzen, müssen prüfen, ob du eine gültige Fahrerlaubnis hast. Wer im Job fährt, sollte die Frist daher besonders ernst nehmen.
Checkliste für die ersten sechs Monate
Wohnsitz anmelden und Datum notieren
Übersetzung des Führerscheins beauftragen
Sehtest, Passbild und Erste-Hilfe-Kurs
Antrag auf Umschreibung stellen
Prüfen, ob Prüfungen nötig sind
Fahrschule für die Prüfungen auswählen
Beispiel aus der Praxis
Ali zieht im Januar aus Marokko nach Duisburg und meldet sich an. Er weiß nichts von der Sechs-Monats-Frist und fährt im August noch mit seinem marokkanischen Führerschein. Bei einer Kontrolle stellt die Polizei fest, dass die Frist abgelaufen ist. Er bekommt ein Strafverfahren. Hätte er rechtzeitig umgeschrieben, wäre das nicht passiert.
Wichtig für Arbeitnehmer
Wer beruflich fährt, etwa als Lieferfahrer oder Handwerker, sollte die Frist besonders im Blick haben. Arbeitgeber dürfen niemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen.
Unser Rat
Notiere dir das Datum deiner Anmeldung und rechne sechs Monate dazu. Starte die Umschreibung spätestens drei Monate vorher, damit genug Zeit für Übersetzung und Bestätigung bleibt.
Häufige Fragen
Zählt die Frist ab Einreise oder ab Anmeldung?
Entscheidend ist die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes. Im Zweifel klärt das die Behörde.
Brauche ich in den sechs Monaten eine Übersetzung?
Ja, wenn der Führerschein nicht den Vorgaben der Anlage 8 FeV entspricht. Siehe Führerschein-Übersetzungen.
Was gilt für Studierende?
Für Studierende gibt es Sonderregeln. Frag bei deiner Behörde nach.
Kann ich die Frist verlängern lassen?
Nur, wenn du nachweist, dass du Deutschland innerhalb von zwölf Monaten wieder verlässt.
Was ist mit meinem internationalen Führerschein?
Auch der internationale Führerschein gilt nur innerhalb der Sechs-Monats-Frist.
Tipp: Fahrschulpapiere sammelt deine Unterlagen für die Umschreibung, organisiert die Übersetzung und füllt den Antrag deiner Führerscheinstelle aus.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeine Rechtslage und den üblichen Ablauf. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften und die Angaben deiner Führerscheinstelle.
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