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Klasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm ab 16

Die 125er ist für viele Jugendliche das Traummotorrad. Mit Klasse A1 kannst du schon mit 16 echte Motorräder fahren – mit bis zu 11 kW Leistung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klasse A1 erlaubt Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW.
  • Das Mindestalter ist 16 Jahre.
  • Nach zwei Jahren Besitz von A1 kannst du per Aufstieg A2 erwerben.

Welche Fahrzeuge?

Mit Klasse A1 darfst du fahren:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • mit einer Leistung von höchstens 11 kW
  • mit einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Die früher geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 gibt es seit 2013 nicht mehr.

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst Theorie mit Grundstoff und Zusatzstoff für die Klasse A1, Übungsstunden sowie Sonderfahrten auf Landstraße, Autobahn und bei Dunkelheit. Am Ende stehen Theorie- und Praxisprüfung. Die Praxisprüfung beinhaltet Grundfahraufgaben, zum Beispiel Slalom und Gefahrenbremsung.

Aufstieg zu A2 und A

Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren hat, kann per Aufstieg die Klasse A2 erwerben. Dafür brauchst du nur eine praktische Prüfung, keine Theorieprüfung. Gleiches gilt für den Aufstieg von A2 auf A nach zwei Jahren. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, um sich an das stärkere Motorrad zu gewöhnen.

Probezeit

Mit Klasse A1 beginnt deine Probezeit von zwei Jahren. Machst du später die Klasse B, läuft die Probezeit weiter und beginnt nicht neu. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Leistungsgrenzen genau erklärt

Für Klasse A1 gelten drei Grenzen gleichzeitig: höchstens 125 ccm Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm. Die meisten 125er-Motorräder und -Roller erfüllen diese Werte ab Werk. Dazu kommen dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die früher geltende Begrenzung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren gibt es seit 2013 nicht mehr. Mit A1 darfst du also so schnell fahren, wie die Maschine kann und die Straße erlaubt.

Sonderfahrten und Grundfahraufgaben

Wie bei Klasse B gehören zur praktischen Ausbildung Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Außerdem übst du Grundfahraufgaben, die in der Prüfung abgefragt werden: Slalom, langsamer Slalom, Ausweichen, Gefahrbremsung und Fahren eines Kreises. Viele Fahrschüler unterschätzen das langsame Fahren – gerade hier zeigt sich, wie gut du das Motorrad beherrschst. Plane genug Übungszeit auf dem Übungsplatz ein.

Die richtige Schutzkleidung

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein geeigneter Schutzhelm. In der Fahrschule und in der Prüfung wird aber vollständige Schutzkleidung erwartet: Motorradjacke und -hose mit Protektoren, Handschuhe und feste Stiefel, die die Knöchel bedecken. Viele Fahrschulen verleihen Helme und Kleidung für die ersten Stunden. Wer sich eigene Ausrüstung kauft, sollte auf geprüfte Protektoren achten und alles vor dem Kauf anprobieren.

Kosten realistisch einschätzen

Die Kosten für A1 liegen meist unter denen für Klasse B, weil weniger Fahrstunden nötig sind. Trotzdem kommen Grundgebühr, Übungsstunden, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren, Behördengebühren sowie Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild zusammen. Dazu kommen Schutzkleidung, Motorrad und Versicherung. Lass dir von deiner Fahrschule eine transparente Aufstellung geben und vergleiche nicht nur den Preis pro Fahrstunde.

A1 kombinieren

Viele 16-Jährige kombinieren später A1 mit dem begleiteten Fahren BF17. Beides kann parallel laufen, wobei jede Klasse ihre eigene praktische Prüfung hat. Der Grundstoff in der Theorie wird nur einmal gelernt. Wer A1 schon besitzt, kann sich bei Klasse B auf den klassenspezifischen Stoff konzentrieren.

Beispiel aus der Praxis

Lina ist 16 und wohnt in einem Vorort von Dortmund. Der Bus fährt abends nur stündlich. Sie macht A1 und fährt eine 125er zur Ausbildungsstelle. Zwei Jahre später steigt sie auf A2 um und muss dafür nur noch die praktische Prüfung ablegen.

Typische Fehler in der A1-Prüfung

Viele Prüflinge scheitern nicht im Verkehr, sondern bei den Grundfahraufgaben. Beim langsamen Slalom setzen sie den Fuß ab, bei der Gefahrbremsung blockiert das Hinterrad oder die Zielmarke wird verfehlt. Im Verkehr wird häufig der Schulterblick beim Spurwechsel vergessen oder zu dicht aufgefahren. Auch eine falsche Blickführung in Kurven – auf das Vorderrad statt auf den Kurvenausgang – fällt Prüfern schnell auf. Wer diese Punkte gezielt mit dem Fahrlehrer übt, geht deutlich entspannter in die Prüfung. Frag in den letzten Fahrstunden ruhig nach einer simulierten Prüfung.

Nach der Prüfung

Nach der bestandenen Prüfung bekommst du den Führerschein direkt vom Prüfer. Ab dann gilt die Probezeit von zwei Jahren.

Häufige Fragen

Darf ich mit A1 auf die Autobahn?

Ja, wenn das Motorrad schneller als 60 km/h fahren kann.

Kann ich mit Klasse B eine 125er fahren?

Mit der Schlüsselzahl 196 ja – unter bestimmten Voraussetzungen und nur in Deutschland.

Brauche ich für A1 einen Erste-Hilfe-Kurs?

Ja, wie für alle Klassen.

Darf ich mit A1 einen Beifahrer mitnehmen?

Ja, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist. Für Beifahrer gibt es ein Mindestalter nur bei Kindern, die sicher sitzen und Fußrasten erreichen müssen.

Ist A1 in Klasse B enthalten?

Nein. Mit Klasse B allein darfst du keine 125er fahren. Ab 25 Jahren gibt es dafür die Schlüsselzahl 196.

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