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Berufskraftfahrer-Service

Für LKW- und Busfahrer: Wir organisieren die Verlängerung deiner Fahrerlaubnis C und D, die ärztliche Untersuchung, die Sehbescheinigung und den Antrag bei der Führerscheinstelle. Du fährst weiter, wir kümmern uns um die Papiere.

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE · ein Service von fahrschulpapiere.de

Für wen ist der Service?

Die Fahrerlaubnis für LKW und Busse gilt nicht unbegrenzt. Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden längstens für fünf Jahre erteilt und müssen danach verlängert werden. Jedes Mal brauchst du dafür neue Nachweise – und genau da helfen wir.

  • LKW-Fahrer mit C1, C1E, C oder CE, deren Führerschein bald abläuft
  • Bus-Fahrer mit D1, D1E, D oder DE – auch ab 50 mit zusätzlichem Gutachten
  • Einsteiger, die eine LKW- oder Busklasse neu beantragen wollen
  • Speditionen, Busunternehmen und Fuhrparks, die die Fristen ihrer Fahrer im Griff behalten wollen

Unsere Leistungen

Verlängerung C und D

Wir behalten die Frist im Blick und bereiten die Verlängerung deiner Klassen C und D vollständig vor.

Ärztliche Untersuchung

Wir organisieren den Termin für die Untersuchung nach Anlage 5 FeV und bei D ab 50 das zusätzliche Gutachten.

Sehtest und Augen-Gutachten

Wir vermitteln die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV und, falls nötig, die augenärztliche Zusatzuntersuchung.

Unterlagen-Check

Wir prüfen alle Nachweise auf Vollständigkeit und Gültigkeit, bevor sie zur Behörde gehen.

Antrag bei der Führerscheinstelle

Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn bei der zuständigen Führerscheinstelle ein.

Fahrerkarte und Qualifikation

Wir erinnern an Fahrerkarte und Weiterbildung und stimmen die Fristen aufeinander ab.

Ärztliche Untersuchungen und Gutachten führen wir nicht selbst durch, wir organisieren sie bei zugelassenen Stellen.

Verlängerung der Fahrerlaubnis C und D

Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden längstens für fünf Jahre erteilt und auf Antrag jeweils um weitere fünf Jahre verlängert (§ 23 und § 24 FeV). Dafür musst du jedes Mal deine Eignung nachweisen:

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV – bei jeder Verlängerung, für alle C- und D-Klassen, unabhängig vom Alter.
  • Sehvermögen nach Anlage 6 FeV – eine Untersuchung zum Beispiel beim Augenarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner oder bei einem dafür zugelassenen Augenoptikerbetrieb. Lassen sich die Anforderungen dabei nicht eindeutig feststellen, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung nötig.
  • Bei D, D1, DE und D1E ab 50 Jahren zusätzlich ein Gutachten über die Leistungsfähigkeit (Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV – von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Wichtige Fristen

  • Den Antrag kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen.
  • Die ärztlichen Nachweise nach Anlage 5 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Ist die Fahrerlaubnis schon abgelaufen, wird sie nicht mehr verlängert, sondern neu erteilt. Die Voraussetzungen bleiben dieselben, aber im neuen Führerschein ist dann nicht mehr zu sehen, seit wann du die Klasse besitzt.
  • Du bekommst in jedem Fall einen neuen Führerschein.

Diese Unterlagen brauchst du in der Regel

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deinen bisherigen Führerschein
  • Ein biometrisches Passbild
  • Die ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
  • Die Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
  • Bei D-Klassen ab 50: das zusätzliche Gutachten
  • Je nach Führerscheinstelle weitere Nachweise, zum Beispiel ein Führungszeugnis bei D-Klassen

Berufskraftfahrer-Qualifikation und Fahrerkarte

Weiterbildung nach BKrFQG

Wer LKW oder Bus gewerblich fährt, braucht neben der Fahrerlaubnis die Berufskraftfahrer-Qualifikation. Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre fällig und umfasst 35 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in Einheiten von mindestens sieben Unterrichtseinheiten, an einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Schlüsselzahl 95 und Fahrerqualifizierungsnachweis: Seit dem 23. Mai 2021 wird die Qualifikation in Deutschland mit einem eigenen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bescheinigt. Eine bereits eingetragene Schlüsselzahl 95 im Führerschein bleibt bis zu ihrem Ablauf gültig.

Tipp: Die erste Weiterbildung lässt sich auf das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis abstimmen. So fallen beide Termine zusammen.

Die Weiterbildung selbst bieten wir nicht an.

Fahrerkarte für den digitalen Tachografen

Für Fahrzeuge mit digitalem Fahrtenschreiber brauchst du eine Fahrerkarte. Sie ist fünf Jahre gültig. In Nordrhein-Westfalen beantragst du sie bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt.

  • Verlängerung frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf beantragen
  • Nötig sind gültiger Führerschein, Ausweis, Wohnsitznachweis und ein Lichtbild

Wenn es passt, stimmen wir den Antrag für die Fahrerkarte mit der Verlängerung deines Führerscheins ab, damit die Fristen zusammenpassen.

Neue Klasse beantragen

Du willst zum ersten Mal LKW oder Bus fahren? Auch beim Erstantrag für C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE brauchst du die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6. Für die D-Klassen kommt schon beim Erstantrag das Gutachten über die Leistungsfähigkeit dazu.

Wir stellen deine Unterlagen zusammen, organisieren die Termine und reichen den Antrag ein. Die Ausbildung und die Prüfungen machst du in einer Fahrschule.

So läuft es ab

1. Hochladen

Führerschein, Ausweis und vorhandene Nachweise mit dem Handy fotografieren und hochladen.

2. Prüfen

Wir prüfen Fristen und Unterlagen und sagen dir genau, was noch fehlt.

3. Termine

Wir organisieren ärztliche Untersuchung, Sehtest und, falls nötig, das Gutachten.

4. Antrag

Wir reichen den vollständigen Antrag ein und halten dich bis zum neuen Führerschein auf dem Laufenden.

Paket und Preis

Berufskraftfahrer-Paket: Fristen-Check, Organisation von ärztlicher Untersuchung und Sehtest, Unterlagen-Check und Antrag bei der Führerscheinstelle.

Preis: Individuelles Angebot

Behördengebühren und Arztkosten kommen dazu. Sie hängen von der Führerscheinstelle und der untersuchenden Stelle ab.

Für Speditionen, Busunternehmen und Fuhrparks

Wenn zehn, zwanzig oder hundert Fahrer verschiedene Ablaufdaten haben, verliert man leicht den Überblick. Fällt eine Frist durch, darf der Fahrer nicht mehr fahren. Unser Sammelservice nimmt dir das ab:

  • Fristen-Übersicht für Fahrerlaubnis, Weiterbildung und Fahrerkarte aller Fahrer
  • Rechtzeitige Erinnerung, bevor eine Verlängerung fällig wird
  • Sammeltermine für ärztliche Untersuchung und Sehtest, wenn möglich
  • Ein Ansprechpartner für alle Anträge deines Fuhrparks
  • Sammelrechnung statt Einzelabrechnung

Häufige Fragen

Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden längstens für fünf Jahre erteilt. Danach musst du sie verlängern, jeweils um weitere fünf Jahre.

Ja. Bei jeder Verlängerung musst du die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV und dein Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachweisen, egal wie alt du bist.

Wer die Klassen D, D1, DE oder D1E nach dem 50. Geburtstag verlängern will, braucht zusätzlich ein Gutachten über die Leistungsfähigkeit, zum Beispiel von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Frühestens sechs Monate vor Ablauf. Die ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Dann wird die Fahrerlaubnis nicht mehr verlängert, sondern neu erteilt. Du brauchst dieselben Nachweise. Bis du den neuen Führerschein hast, darfst du die Fahrzeuge dieser Klassen nicht fahren. Melde dich deshalb möglichst früh.

Eine im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 bleibt bis zu ihrem Ablauf gültig. Seit dem 23. Mai 2021 wird die Berufskraftfahrer-Qualifikation in Deutschland mit einem eigenen Fahrerqualifizierungsnachweis bescheinigt.

Fünf Jahre. Die Verlängerung beantragst du frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf.

Nein. Wir organisieren die Untersuchungen bei zugelassenen Ärzten, Augenoptikern oder Begutachtungsstellen, prüfen die Bescheinigungen und kümmern uns um den Antrag.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die Vorgaben deiner Führerscheinstelle.

Weiterfahren statt warten.

Lade deine Unterlagen hoch, und wir prüfen, was für deine Verlängerung noch fehlt.

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